Zum Inhalt springen

Glossar

Berufsgenossenschaften

- Beschreibung des Begriffs

Die berufsgenossenschaftliche Präventionstätigkeit zeichnet sich durch ein breites Leistungsspektrum aus, dass sich nicht nur auf die Verhütung von Arbeit- oder Wegeunfällen und Berufskrankheiten beschränkt. Auch der gesamte Bereich sogenannter arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist ein Bestandteil der Prävention. Grundlage der Tätigkeit von Berufsgenossenschaften ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) von 1996, wobei §1 festlegt, dass mit einem geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sind.

Zurück