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Glossar

Krankenkassen

- Beschreibung des Begriffs

In der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung spielen die gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor eine entscheidende Rolle. Wichtigste Grundlage der Präventionstätigkeit von Krankenkassen ist der §20 des SGB V. In diesem Paragraph ist der Handlung- und Aktionsradius der Krankenkassen hinsichtlich deren präventiver Tätigkeiten beschrieben. Dieser Aktionsradius ist in der Neufassung des Paragraphen im Jahr 2000 durch Einführung einer Budgetierung eingeschränkt worden. Danach darf für Maßnahmen der Gesundheitsförderung pro versichertes Mitglied nur noch ein bestimmter Betrag pro Jahr aufgewendet werden.

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