Zum Inhalt springen

Glossar

Lärm

- Beschreibung des Begriffs

Lärm ist ein unerwünschter Schall, der den Menschen stört, belästigt und/oder dessen Gesundheit schädigt. Lärm kann zu einer erhöhten Unfallgefährdung führen, insbesondere dann, wenn akustische Warnsignale nicht mehr wahrgenommen werden können. Sind Beschäftigte einer Lärmeinwirkung mit den oben genannten Eigenschaften ausgesetzt, so bezeichnet die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (BGV B3) diesen Zustand als Lärmgefährdung.

Zurück