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Glossar

Psychosoziale Dienste

- Beschreibung des Begriffs

Aufgabe solcher Einrichtungen ist die psychosoziale Betreuung von schwer behinderten Menschen, die im Berufsleben stehen. Obwohl die Betreuung von Behinderten den Arbeitsschwerpunkt bildet, können Informationen natürlich auch von Arbeitgebern, von der Schwerbehindertenvertretung oder von Betriebs- bzw. Personalräten eingeholt werden, insbesondere dann, wenn es um die Wiedereingliederung in reguläre oder die Stabilisierung bestehender Arbeitsverhältnisse geht. Zuständig ist immer der psychosoziale Dienst, in dessen Stadt bzw. Kreis der Arbeitsplatz liegt. Weitere Informationen unter: www.integrationsaemter.de

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